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Oktober 2022 – FFP2-Maskenpflicht seit 1. Oktober

Liebe Patientinnen und Patienten,

der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz für den Herbst und Winter wieder verschärft. Teil der neuen Corona-Schutzmaßnahmen ist die bundesweite FFP2-Maskenpflicht für den Besuch von Arzt- und Zahnarztpraxen seit dem 1. Oktober 2022.

Wir bitten Sie daher, unsere Praxis nur mit einer FFP2-Maske zu betreten – unabhängig davon, ob Sie als Patient oder Begleitperson zu uns kommen. Dies gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) ist nicht ausreichend.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.

Ihr Praxisteam

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